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Verlaufsplanung - Schritt 4
Reflexions- und Diskussionsphase
In der Reflexions- und Diskussionsphase geht es vor allem darum, sich über die unterschiedlichen Gefühle und Sichtweisen auszutauschen, einen Verständnisprozess anzuregen und sich – zumindest in Ansätzen – auf einige grundlegende Erkenntnisse zu einigen (z.B. dass jeder Angriffe auf seine Person unterschiedlich aufnimmt und individuell mit ihnen umgeht).
Dies kann durch verschiedene Methoden erfolgen. Denkbar ist eine Diskussionsrunde im Stuhlkreis, in der die Spielleitung durch gezielte Fragen die teilnehmenden einbezieht.
Folgende Fragen zur Leitung der Reflexions-/Diskussionsrunde können hilfreich sein:
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Wie ist die Rechtslage?
Hinweis: Für den Fall, dass sie keinen Experten vor Ort haben, sollten sie sich Informationen für ihr Land einholen. Denn in dieser Phase ist es wichtig, genaue Fakten an die Teilnehmenden zu vermitteln. - Wie hat der Richter/die Leitung entschieden?
- Wie haben sich die Akteure verhalten?
- Haben Sie richtig reagiert oder hätten Sie anders reagieren können bzw. sollen? Was hätte sich dadurch möglicherweise verändert?
- Welche Gefühle wurden für die Beobachtenden sichtbar? Haben Sie diese Gefühle erwartet?
- Welche Möglichkeiten gibt es, mit den eigenen Gefühlen umzugehen, die des anderen zu erkennen und zu respektieren und sich und andere für den konkreten Fall zu „stärken“?
Eine andere Variante ist, dass die Spielleitung zunächst alle beteiligten Akteure über ihre Gedanken und Empfindungen während des Spiels berichten lässt und im Anschluss daran jeden Beobachtenden drei seiner prägnantesten Stichworte von seinem Beobachtungsbogen nennen lässt und danach gemeinsam in die Gruppenreflexions- und Diskussionsphase einsteigt. Auch hier können die oben genannten Fragen eine Unterstützung in der Diskussionsführung sein.
Eine Alternative zum Beobachtungsbogen sind Metaplankarten. Jede(r) beobachtende Teilnermer*in erhält drei Metaplankarten und einen Edding, auf denen er/sie einer/ihre drei prägnante Eindrücke/Fragen/Anmerkungen notiert.